Leistungen
Unten stehend finden Sie einige Beispiele, die im Rahmen einer logopädischen Therapie behandelt werden.
Kinder/Jugendliche | Erwachsene | |
Sprache |
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Sprechen |
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Stimme |
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Schlucken |
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Verordnungen/Rezepte
Die Kosten für die logopädische Behandlung werden in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse oder den Privatkassen übernommen. Gesetzlich krankenversicherte Erwachsene zahlen 10% der Gesamtkosten der Verordnung zzgl. 10€ Rezeptgebühr. Privatversicherte Erwachsene müssen sich bei ihrere jeweiligen Krankenversicherung hinsichtlich der Kostenübernahme selbst informieren.
Eine Verordnung für die logopädische Behandlung werden ausgestellt von: Allgemeinärzten, Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychatrie, HNO-Ärzte/Phoniater, Kieferorthopäden/Zahnärzte, Kinderärzte und Neurologen.